Ergebnisprotokoll vom Treffen der Projektgruppe Rheinvorland am 10.2.20 im Gemeindezentrum Leutesdorf

Ziel des Treffens: Vorbereitung einer Einwohnerversammlung nach § 16 GemO

Dauer des Treffens: rund 100 Minuten (ca. 19.00 Uhr bis ca. 20.40 Uhr)

Anwesende Personen (Projektgruppe):

Ortsbürgermeister Heisterkamp, Frau Döring und Herr Siemeister (für CDU Fraktion Gemeinderat), Herr Himmelbach und Herr Strubel (für SPD Fraktion), Frau Waldorf (Anwohnerin Rheinstraße), Herr Spitzley und Herr Stoffels (BI „Wir Leutesdorfer: Rettet die Rheinanlagen!“)

Ergebnisse:

Änderung am Protokoll des Treffens vom 23.1.: Punkt (2), Zeile 8 – statt „Wenn noch viele andere Gemeinden rheinabwärts mitmachen, verringert dies die Hochwassergefahr für Köln“ nun „Wenn noch viele andere Gemeinden rheinaufwärts und rheinabwärts mitmachen, verringert dies die Hochwassergefahr für Köln.“ Damit soll deutlich gemacht werden, dass laut Aussage der SGD Nord am gesamten Mittelrhein (eine nicht näher benannte Zahl von) Gemeinden zusätzlichen Retentionsraum geschaffen haben schaffen bzw. noch schaffen werden, was durch die Maßnahmen der von Leutesdorf aus gesehen rheinaufwärts gelegenen Ortschaften prinzipiell auch eine Erleichterung für Leutesdorf bedeuten könnte. Köln ist insofern nur als Beispiel für eine Ortschaft gemeint.

Aktuelles zur geplanten Einwohnerversammlung:

  1. Inhalt der Einwohnerversammlung soll sein, die EinwohnerInnen und BürgerInnen von Leutesdorf über den Stand der Diskussion in der Projektgruppe und die aktuellen Aussagen der SGD Nord beim Treffen mit der Projektgruppe am 23.1.20 aufzuklären. Neben dem Bürgermeister soll allen in der Projektgruppe vertretenen Gruppen – CDU Fraktion, SPD Fraktion, Bürgerinitiative, Anwohner – Gelegenheit gegeben werden, ihre jeweiligen Sichtweisen des Treffens und ihre Schlüsse daraus darzustellen.  Die Fragen der EinwohnerInnen und BürgerInnen sollen beantwortet, Anregungen aus dem Plenum für die weitere Tätigkeit der Projektgruppe entgegen genommen werden. Außerdem soll das aktuelle Meinungsbild der EinwohnerInnen und BürgerInnen zum Thema ermittelt werden. Leiter der Einwohnerversammlung wird gemäß § 16 (3) GemO Bürgermeister Heisterkamp sein.     
  1. Ein zentraler Inhalt der Einwohnerversammlung soll sein, dass wie im Protokoll vom 23.1.20 unter Punkt 8 vermerkt, die SGD Nord Leutesdorf drei Handlungsalternativen anbietet. Dazu entspann sich eine lebhafte Diskussion:
  1. Die BI weist darauf hin, dass durch die Einlassungen der SGD Nord vom 23.1.20 das Thema Rheinvorland Neugestaltung und Höherlegung der Rheinstraße nun unter anderen Vorzeichen gesehen werden muss. Bisher gingen die meisten Einheimischen davon aus, dass ein effizienter Hochwasserschutz für Leutesdorf gesucht würde. Nun sei überraschenderweise klar, dass es der Behörde um die Umsetzung eines  Programms namens „Blau plus“ ginge. Dessen Ziel seien nicht einzelne kurzfristige Hochwasserschutzmaßnahmen für einzelne Orte, sondern tatsächlich die Herstellung zusätzlicher Retentionsflächen am gesamten Mittelrhein, die zusammen genommen irgendwann in der Zukunft für leichte Entlastung bei Hochwässern sorgen könnten. Dies werde als solidargemeinschaftliche Aufgabe aller Gemeinden am Mittelrhein gesehen. Es sei ein politisches Projekt der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Ulrike Höffgen (Bündnis 90/Die Grünen), umgesetzt durch die Behörde SGD Nord, deren Präsident seit 2012 ebenfalls ein Grünen-Politiker sei. Diese Zusammenhänge seien kaum einem Leutesdorfer bekannt. Außerdem sei möglich, dass nach der kommenden RLP-Landtagswahl im Frühjahr 2021 die Schwerpunkte einer möglicherweise neuen Landesregierung wieder bei einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen lägen. Nähme man jetzt Fördermittel in Millionenhöhe für die Schaffung von Retentionsraum in Anspruch, gefährde man die Möglichkeit, in wenigen Jahren vielleicht doch einen vernünftigen Hochwasserschutz finanziert zu bekommen.
  1. Mehrere Mitglieder der Projektgruppe wenden sich gegen diese Interpretation der Einlassungen der SGD Nord. Es sei seit vielen Jahren klar, dass es für Leutesdorf keinen Hochwasserschutz geben könne. Das sollte auch den Leutesdorferinnen und Leutesdorfern deutlich sein. Insofern seien die Einlassungen der SGD Nord keine Überraschung gewesen. Die politische Orientierung von Ministerin und Behördenleiter spiele für die Angelegenheit keine Rolle. Eine vernünftige Hochwasserschutzmaßnahme, die den Blick auf den Rhein nicht sehr störend behindere, sei nicht denkbar.
  1. Die BI gibt zu bedenken, dass für vernünftige Retentionsflächen riesengroße Flurstücke benötigt würden, wie dies zum Beispiel nach Aussage eines Mitglieds der Projektgruppe mit einer Fläche von 100 Hektar bei Ingelheim geschehen sei. Selbst diese habe nachweislich nur einen kleinen Effekt. Die vergleichsweise winzig kleine Fläche in Leutesdorf sei selbst in Addition mit vielen weiteren ähnlichen Flächen anderer Gemeinde als effiziente Retentionsfläche denkbar ungeeignet.    
  1. Die CDU Fraktion nennt als Option, die Entscheidung zwischen den von der SGD Nord dargestellten Optionen bis nach der Landtagswahl 2021 zu verschieben, wenn die politischen Verhältnisse im Land für die folgende Legislaturperiode klar seien. (Im Frühjahr 2021 ist auch ein neuer Präsident der SGD Nord zu erwarten). Der Vorschlag wird als Möglichkeit akzeptiert, aber es wird dazu keine Entscheidung getroffen.
  1. Die Mitglieder der Projektgruppe einigen sich darauf, dass in der Einwohnerversammlung die Entscheidungsoptionen der SGD Nord mit ihrem Bezug zur solidargemeinschaftlichen Schaffung von Retentionsraum – kein echter Hochwasserschutz für Leutesdorf –  sehr deutlich vermittelt werden sollen. Jede Interessengruppe erhält Gelegenheit, ihre spezifische Interpretation darzustellen.
  1.  Für die Option 8b (Protokoll vom Treffen am 23.1.) – Neugestaltung des Rheinvorlands – der Entscheidungsoptionen der SGD Nord liegen der Projektgruppe zwei unterschiedliche Pläne vor („kleine Mauer“ / „Höherlegung Straße“). Damit die EinwohnerInnen und BürgerInnen sich ein klares Bild von den in diesen Plänen technisch vermittelten Einzelmaßnahmen machen können, müssen die Pläne unmittelbar anschaulich gemacht werden. Dafür sollen zwei Aktivitäten unternommen werden.
  1. Es soll darauf hin gearbeitet werden, dass die am 1.4.19 bei der Präsentation von Porz & Partner versprochene aber noch nicht gelieferte Visualisierung von deren Plan endlich zeitnah zur Verfügung steht.
  1. Es soll ein fachkundiger Dienstleister gefunden werden, der in der Einwohnerversammlung die beiden Pläne für jedermann unmittelbar verständlich und anschaulich vermitteln kann, möglicherweise mit einer eigenen Visualisierung.
  1. Die Projektgruppe erarbeitet in der kommenden Sitzung eine Liste von sachbezogenen Fragen, die in der Einwohnerversammlung aus dem Plenum heraus wahrscheinlich gestellt werden. Ziel ist es, zu jeder dieser Fragen eine Antwort zu finden und festzulegen, die alle Mitglieder der Projektgruppe mittragen können. Bei der Beantwortung von Sachfragen in der Einwohnerversammlung soll Streit unter den Mitgliedern der Projektgruppe vermieden werden.
  1. Beispiele für Fragen:
  • Um wie viele Zentimeter soll die Rheinwiese an welchen Stellen abgesenkt werden?
  • Wo beginnt die Absenkung im Verhältnis zum Platanenweg zum Rhein hin?
  • Wie groß soll der Neigungswinkel der abgesenkten Rheinwiese zum Rhein hin sein?
  • Handelt es sich um eine durchgängige Neigung oder um unterschiedliche Neigungen?
  • Welche Bäume müssen gefällt werden?
  • Ist die Nutzung der abgesenkten und geneigten Rheinwiese im selben Maß wie bisher möglich (Fußball spielen, Grillen, Tafeln am Strom, Spielplatz usw.)?
  • Wie lange voraussichtlich werden Rheinwiese, Platanenweg und Rheinstraße Baustelle sein?
  • Ist von Fachleuten geprüft worden, ob die geplante Neuanlage der Rheinwiese sicher gelingen wird? 
  • Wie lange ab Beginn der Bauarbeiten wird die Rheinwiese nicht betreten werden dürfen?
  • Welche Unterhaltungskosten kommen auf die Gemeinde zu, vor allem bezogen auf geplante Bauwerke wie die Steintreppe am Rheinufer?
  • Wie genau ist der Verlauf der Erhöhung der Rheinstraße?
  • Welche Gasse wird wie in ihrem historischen Verlauf beschnitten (z.B. Allergasse das untere Drittel?)?
  • Welche Kosten genau kommen auf Privatpersonen zu (direkte Anwohner, Ortsgemeinde, Verbandgemeinde) (Thema einmalige / wiederkehrende Straßenbaubeiträge), wenn die am 1.4.19 präsentierte Baumaßnahme durchgeführt wird?
  • Welche Kosten kommen dabei auf Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde zu –  wie wird das künftige Budget von Leutesdorf für andere relevante Maßnahmen im Ort belastet?
  • Welche Kosten kommen auf einzelne Privatpersonen, Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde zu, wenn die Rheinstraße saniert wird, ohne dass die Förderung für die Schaffung von Retentionsraum in Anspruch genommen wird? 
  • Ist es tatsächlich ausgeschlossen, dass für Leutesdorf ein Hochwasserschutz möglich ist, der die vorhandene Natur- und Kulturlandschaft nicht beeinträchtigt (z.B. im Vergleich zur Andernacher Lösung)?
  • Welche anderen Gemeinden am Mittelrhein haben bereits in ähnlicher Weise wie Leutesdorf zusätzlichen Retentionsraum geschaffen? Wie steht die Bevölkerung dazu (z.B. über Berichterstattung in den Medien zu prüfen)?
  • Welche Bauwerke sind in diesem Zusammenhang in diesen Gemeinden errichtet worden? 
  • Welche weiteren Gemeinden haben sich für die Zukunft bereits in ähnlicher Weise verpflichtet und planen dies konkret?
  • Ist es tatsächlich ausgeschlossen, dass sich durch die geplanten Baumaßnahmen die Belastungen für die Anwohner eher vergrößern als verkleinern?

Die nächste Sitzung der Projektgruppe und der Termin der Einwohnerversammlung sind noch nicht terminiert. Der Termin der nächsten Projektgruppensitzung ist abhängig von den unter (3.) genannten Aktivitäten und wird den Projektgruppenmitgliedern von Bürgermeister Heisterkamp bekannt gegeben.

11.2.20

Harald Stoffels