Jetzt planen Behörden die Zukunft des wunderschönen Aushängeschilds von Leutesdorf – und wieder einmal lässt man die Bevölkerung über Ideen und Ziele der Verwaltung im Unklaren. Wir fragten nach bei Bauamtschef Braasch (Verbandsgemeinde Bad Hönningen) und Abteilungsleiter Gerke (SGD Nord). Noch haben wir keine Eingangsbestätigung unserer Briefe (siehe unten) und erst recht keine inhaltlichen Antworten erhalten. So bald die Herren sich dazu „herablassen“, geben wir Euch Bescheid.
1. Brief an Herrn Braasch
Bürgerinitiative
„Wir Leutesdorfer: Rettet die Rheinanlagen!“
Harald Stoffels
Große Fährgasse 14
56599 Leutesdorf
Verbandsgemeindeverwaltung
Bauverwaltung
Herrn Abteilungsleiter Achim Braasch
Postfach 0244
53552 Bad Hönningen
Kopie an Herrn Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Hönningen Jan Ermtraud
Betr.: Bebauungsplan Rheinvorland Leutesdorf
Leutesdorf, 04. Mai 2021
Sehr geehrter Herr Braasch,
in der Sitzung des Ortsgemeinderats Leutesdorf vom 08. März 2021 wurde in Ihrem Beisein die Aufstellung eines „Bebauungsplans Rheinvorland“ beschlossen. Auf meine mehrfachen Nachfragen zu Sinn und Zweck dieses Bebauungsplans haben Sie in dieser Sitzung mehrfach geäußert, das Ergebnis des Bebauungsplans sei völlig offen. Es gäbe auch kein Briefing für das beauftragte Planungsbüro. Wie Sie wissen, habe ich schon in der Sitzung wie auch danach in öffentlichen Mitteilungen für die Bürgerinitiative „Wir Leutesdorfer: Rettet die Rheinanlagen!“ Zweifel daran geäußert, dass die Verbandsgemeinde Bad Hönningen in der Ortsgemeinde Leutesdorf „ziellos plant“. Diese Zweifel werden Sie sicherlich auch vor dem Hintergrund der langen Planungshistorie der Leutesdorfer Rheinstraße und der angrenzenden Rheinwiese, die ich an dieser Stelle nicht zu referieren brauche, gut verstehen können. Außerdem habe ich noch sehr deutlich Ihre Äußerung in der Hauptausschuss Sitzung des Leutesdorfer Gemeinderats vom 22. März 2021 im Ohr, dass die – zu diesem Zeitpunkt noch geplante – Aufstellung eines „Bebauungsplans Rheinvorland“ in Leutesdorf mit Herrn Abteilungsleiter Joachim Gerke von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) abgestimmt sei.
Sie werden also verstehen, dass ich nun für die Bürgerinitiative „Wir Leutesdorfer: Rettet die Rheinanlagen!“ formell um einige Auskünfte nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 27.11.2015 bitte sowie um die unverzügliche Überlassung der entsprechenden Informationen gemäß §12 LTranspG.
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wird das aktuell laufende Planungsverfahren „Bebauungsplan Rheinvorland“ in Leutesdorf durchgeführt?
- Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das beauftragte Planungsbüro beauftragt?
- Welches ist der Auftragsgegenstand, also der Planungsauftrag?
- Wie ist der Stand des Verfahrens und welche sind die vorgesehenen nächsten Schritte?
- Wie soll das geplante Projekt finanziert werden? Über wiederkehrende Beiträge? Über Zuschüsse? Über beides? Gibt es bereits eine Vorstellung über die Höhe der Budgets?
- Steht das geplante Projekt im Zusammenhang mit Überlegungen der SGD Nord, die Leutesdorfer Rheinwiese ganz oder teilweise abzusenken, um Rückzugsraum für den Rhein bei Hochwasser zu bilden (Programm „Blau plus“)? Sollen die Absenkung der Rheinwiese und die Neugestaltung der Rheinstraße als wasserbauliche Maßnahme finanziert werden?
- Gehört der Hochwasserschutz überhaupt zum Planungsauftrag? Wenn ja, in welcher Weise?
- Gehören Veränderungen an der großen Leutesdorfer Rheinwiese und am Spazierweg unter den Platanen zum Planungsauftrag? Wenn ja, in welcher Weise?
- Bezieht die aktuelle Planung bereits erstellte Planungen mit ein? Wenn ja, welche?
- Findet die Planung in Absprache mit der SGD Nord statt?
- Welche Mittel werden Sie anwenden, um den Bürgerinnen und Bürgern von Leutesdorf den kommenden „Bebauungsplan Rheinvorland“ visuell zu verdeutlichen (z.B. Baumodell, 3-D-Modell, Animation)?
- Gibt es bereits Planungen zur Verkehrsführung in der „neuen“ Rheinstraße und den angrenzenden Gassen (z.B. Einbahnstraßenregelungen, Parkregelungen für Anwohner)?
- Gibt es bereits Planungen für den Umgehungsverkehr und für das Anwohnerparken während der Bauphase?
- Wie viele Jahre wird die Bauphase geschätzt dauern?
- Wie werden ältere oder bedürftige Anwohner während der Bauphase unterstützt (längere Wege beim Tragen von Einkäufen und anderer schwerer Lasten usw.)?
- Welcher finanzielle Ausgleich wird der Gastronomie und der Jugendherberge für Mindereinnahmen während der Bauphase geboten (Zugänglichkeit zu den Betrieben stark eingeschränkt, Parkmöglichkeiten stark eingeschränkt, kein Impulsgeschäft, wenn die Rheinanlagen nicht für Freizeitaktivitäten nutzbar sind)?
- Gibt es Planungen für den Fall von Hochwasserereignissen während der Bauphase (Verhinderung von Ausschwemmungen, Ausspülungen)?
- Wird vor dem ersten Planungsentwurf die Öffentlichkeit gehört, wie § 25 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) von 2013 dies vorsieht („Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“)?
- Wird der Planungsentwurf der im Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehenen Umweltprüfung unterzogen?
- Ist der Denkmalschutz in den Bebauungsplan Rheinvorland bereits mit einbezogen?
- Gibt es bereits Überlegungen, wie Gastronomie und Jugendherberge für Mindereinnahmen entschädigt werden sollen, falls nach der Neugestaltung von Rheinstraße und Rheinwiese / Platanenweg bzw. durch diese der Fremdenverkehr nachhaltig geschädigt wird, weil die Neugestaltung von Vielen für unansehnlich gehalten wird und Touristen deshalb wegbleiben (siehe Erfahrungen aus anderen Mittelrhein Gemeinden)?
Vielen Dank im Voraus für die Mühe und herzliche Grüße
Harald Stoffels
2. Brief an Herrn Gerke
Bürgerinitiative
„Wir Leutesdorfer: Rettet die Rheinanlagen!“
Harald Stoffels
Große Fährgasse 14
56599 Leutesdorf
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Abteilung 3 Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Herrn Abteilungsleiter Joachim Gerke
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Betr.: Bebauungsplan Rheinvorland Leutesdorf
Leutesdorf, 04. Mai 2021
Sehr geehrter Herr Gerke,
wie Sie wahrscheinlich gehört haben, hat der Gemeinderat in Leutesdorf am Rhein am 8. März 2021 einen „Bebauungsplan Rheinvorland“ beschlossen. Der zuständige Leiter der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Bad Hönningen, Achim Braasch, hatte bereits in der vorausgegangen Hauptausschusssitzung der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass diese Verfahrensweise mit Ihnen abgestimmt worden sei. Daraus ergeben sich für die Bürgerinitiative „Wir Leutesdorfer: Rettet die Rheinanlagen!“, für die ich hier schreibe, mehrere Fragen. Ich bitte Sie deshalb formell um einige Auskünfte nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 27.11.2015 sowie um die unverzügliche Überlassung der entsprechenden Informationen gemäß §12 LTranspG.
- Wurde das aktuell laufende Planungsverfahren „Bebauungsplan Rheinvorland“ in Leutesdorf (Aufstellungsbeschluss vom 8. März 2021) mit der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord (SGD Nord) abgestimmt?
- Kennen Sie den Auftragsgegenstand, also den Planungsauftrag für das Planungsbüro? Wenn ja, welche Ziele verfolgt in diesem Zusammenhang die SGD Nord? Handelt es sich um angestrebte wasserbauliche Maßnahmen? Zum Beispiel um wasserbauliche Maßnahmen im Umfeld der Bundeswasserstraße Rhein im Bereich Leutesdorf?
- Verfolgt die SGD Nord weiterhin das Ziel, die Leutesdorfer Rheinwiese ganz oder teilweise abzusenken, um auf diese Weise Rückzugsraum für den Rhein bei Hochwasser zu schaffen (wie von Ihnen und Herrn Schlösser beim Treffen in Leutesdorf am 23. Januar 2020 vorgeschlagen)?
- Unterstützt die SGD Nord weiterhin Pläne, die Leutesdorfer Rheinstraße und angrenzende Gassen zu erhöhen (wie exemplarisch vorgetragen vom Planungsbüro Porz & Partner am 1. April 2019 in Leutesdorf)?
- Wird die SGD Nord das neu geplante Projekt finanziell unterstützen bzw. die Unterstützung des Projekts durch rheinland-pfälzische Landesmittel und/oder Bundesmittel befürworten (z.B. als wasserbauliche Maßnahme im Rahmen des Programms „Blau plus“ bzw. „Blaues Band“)?
Vielen Dank im Voraus für die Mühe und herzliche Grüße
Harald Stoffels